anerkannt nach DGUV Grundsatz 304-001 und FeV
Wenn Du selbst Erste-Hilfe-Schulungen durchführen möchtest, benötigst Du neben einer notfallmedizinischen Grundausbildung die Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder.
Weiter zu den Erste-Hilfe-Ausbilderlehrgängen ...Um Erste-Hilfe-Ausbilder zu bleiben ist jeweils innerhalb von 3 Jahren ein 16-stündiger Fortbildungslehrgang vorgeschrieben.
Hier findest Du weitere Informationen zu den Ausbilder-Fortbildungen ...Wenn Du Erste-Hilfe-Fortbildungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder durchführen möchtest, benötigst Du (seit 2015) einen 1-tägigen Einweisunglehrgang.
Hier findest Du die entsprechenden Einweisungslehrgänge ...