Hier erfährst Du, welche Erste-Hilfe-Ausstattung für Betriebe gesetzlich vorgeschrieben ist.
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DGUV Vorschrift 1, §25, (2): Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Mittel zur Ersten Hilfe jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert werden.
Laut DGUV Regel 100-001, 4.7.2 ist in Betrieben folgende Sachmittelausstattung vorgeschrieben:
Dokumentation der Erste-Hilfe: Verbandbuch, DGUV Information 204-020 |
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Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet (dokumentiert) werden. Zur Dokumentation kann das so genannte "Verbandbuch" (DGUV Information 204-020), der Meldeblock (DGUV Information 204-021) oder auch das Formular "Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen" verwendet werden. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden (§ 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“). |
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Aushang "Erste Hilfe", das Erste Hilfe Plakat |
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Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen "Aushang Erste Hilfe", 40x56 cm, alternativ hier, wenn Sie über einen entsprechenden Drucker verfügen, |
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Kleiner und Großer Verbandkasten (DIN 13157 bzw. DIN 13169) |
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Quelle: Art und Menge von Erste-Hilfe-Material (DGUV Regel 100-001, 4.7.2) | |||||
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Kleiner Betriebsverbandkasten (DIN 13157): | |||||
Verbandskasten DIN 13157 m. Wandhalterung (Leina Werke) - (kleiner Betriebsverbandkasten) |
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Erste-Hilfe-Koffer, Inhalt nach DIN 13157 - (kleiner Betriebsverbandkasten) |
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Füllung für Verbandkästen DIN 13157 |
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Großer Betriebsverbandkasten (DIN 13169): | |||||
Erste-Hilfe-Koffer SAN, Inhalt DIN 13169 (Leina Werke) |
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Füllung für Verbandsschränke DIN 13169, Ausführung: 72-teilig |
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Für gewerblich genutzte Fahrzeuge |
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Warnweste EN 471 (Hartmann) - gelb oder orange (mit CE-Zeichen). Warnwesten sind in Deutschland in jedem gewerblich genutzten Fahrzeug vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist in Deutschland nur eine Warnweste pro Fahrzeug. Sinnvoll: je 1 Warnweste pro Person, die mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Sollte bei Nacht außerorts ein Unfall / eine Panne passieren, dann hat jede Person eine Warnweste zur Verfügung, und ist entsprechend gut sichtbar. |
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KFZ-Verbandtasche, schwarz, DIN 13164 |
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Warndreieck, nach den aktuellen EU-Vorschriften |
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TRIO Kombitasche rot: Erste Hilfe nach DIN 13164 + Warndreieck ECE + Warnweste EN 471 |
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Weitere Mittel zur Ersten Hilfe (DGUV Regel 100-001, 4.7.2) |
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Neben dem Erste-Hilfe-Material können aufgrund der Entscheidung des Betriebsarztes weitere Mittel zur Ersten Hilfe notwendig sein. Bei betriebsspezifischen Gefahren, z. B. im Hinblick auf das Einwirken von Gefahrstoffen, können auf die Entscheidung des Betriebsarztes hin Arzneimittel, wie Antidote (Gegengifte), und weitere medizinische Geräte, wie Sauerstoffgeräte, Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED), zu den Mitteln zur Ersten Hilfe gehören. Die Aufbewahrung muss gesondert erfolgen und der Zugriff auf die Antidote muss auf die Personen beschränkt sein, die damit im Notfall umgehen müssen und dürfen. Arzneimittel dürfen ausschließlich vom Arzt verordnet werden. Arzneimittel, die nicht für die Erste-Hilfe-Leistung notwendig sind, z.B. Kopfschmerztabletten, gehören nicht zum Erste-Hilfe-Material und damit auch nicht in den Verbandkasten. |
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Benötigt mein Betrieb einen Erste-Hilfe-Raum? | |
Die Antwort findest du in (DGUV Regel 100-001, 4.7.4):
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens ein mit Rettungstransportmitteln leicht erreichbarer Sanitätsraum, Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung Gestaltung und Ausstattung der Erste-Hilfe-Räume |
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