Erste-Hilfe-Ausstattung für Betriebe

Hier erfährst Du, welche Erste-Hilfe-Ausstattung für Betriebe gesetzlich vorgeschrieben ist.

Anstelle eines Online-Shops haben findest Du hier die direkten Links zu amazon.de. Amazon hat sich als die größte Verkaufsplattform etabliert, Umtausch von Ware funktioniert problemlos - und die meisten unserer Kunden haben bereits ein Amazon-Konto. Also, los geht´s:

DGUV Vorschrift 1, §25, (2): Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Mittel zur Ersten Hilfe jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert werden.

Laut DGUV Regel 100-001, 4.7.2 ist in Betrieben folgende Sachmittelausstattung vorgeschrieben:

Dokumentation der Erste-Hilfe: Verbandbuch, DGUV Information 204-020


verbandbuch-bg


Verbandbuch, DIN A5 - hier bei amazon.de

Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet (dokumentiert) werden.

Zur Dokumentation kann das so genannte "Verbandbuch" (DGUV Information 204-020), der Meldeblock (DGUV Information 204-021) oder auch das Formular "Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen" verwendet werden. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden (§ 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).

alternativ hier, zum Selbst-ausdrucken.

 


Aushang "Erste Hilfe", das Erste Hilfe Plakat

erste-hilfe-verbandbuch


Kunststoff-Plakat, DGUV Information 204-001 - hier bei amazon.de

Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen "Aushang Erste Hilfe", 40x56 cm,
(ehemals BGI/GUV-I 510) Aushang mit den wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen.

alternativ hier, wenn Sie über einen entsprechenden Drucker verfügen,
- zum Selbst-ausdrucken auf deutsch
- zum Selbst-ausdrucken auf englisch

 


Kleiner und Großer Verbandkasten (DIN 13157 bzw. DIN 13169)

Quelle: Art und Menge von Erste-Hilfe-Material (DGUV Regel 100-001, 4.7.2)
verbandkasten-uebersicht1 verbandkasten-uebersicht2
 
 
Kleiner Betriebsverbandkasten (DIN 13157):
betriebsverbandkasten-klein-einfach 


Verbandkasten nach DIN 13157 - hier bei amazon.de

Verbandskasten DIN 13157 m. Wandhalterung (Leina Werke) - (kleiner Betriebsverbandkasten)
- Einfache Ausführung

 
51r4moHwP-L


Verbandkasten nach DIN 13157 - hier bei amazon.de

Erste-Hilfe-Koffer, Inhalt nach DIN 13157 - (kleiner Betriebsverbandkasten)
- Komfort-Ausführung

 
fuellung-kleiner-verbandkasten


Füllsortiment für den kleinen Betriebsverbandkasten - hier bei amazon.de

Füllung für Verbandkästen DIN 13157

 
   
Großer Betriebsverbandkasten (DIN 13169):
betriebsverbandkasten-gross


Verbandkasten nach DIN 13169 - hier bei amazon.de

Erste-Hilfe-Koffer SAN, Inhalt DIN 13169 (Leina Werke)
- (großer Betriebsverbandkasten)

 
fuellung-grosser-verbandkasten


Füllsortiment für den großen Betriebsverbandkasten - hier bei amazon.de

Füllung für Verbandsschränke DIN 13169, Ausführung: 72-teilig

 


 

Für gewerblich genutzte Fahrzeuge

warnweste-hartmann


Warnweste nach DIN EN471 - hier bei amazon.de

Warnweste EN 471 (Hartmann) - gelb oder orange (mit CE-Zeichen). Warnwesten sind in Deutschland in jedem gewerblich genutzten Fahrzeug vorgeschrieben.

Vorgeschrieben ist in Deutschland nur eine Warnweste pro Fahrzeug. Sinnvoll: je 1 Warnweste pro Person, die mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Sollte bei Nacht außerorts ein Unfall / eine Panne passieren, dann hat jede Person eine Warnweste zur Verfügung, und ist entsprechend gut sichtbar.

 
kfz-verbandkasten-cartrend


KFZ-Verbandkasten, DIN 13164 - hier bei amazon.de

KFZ-Verbandtasche, schwarz, DIN 13164  

 
warndreick


EURO-Warndreieck, nach StVZO - hier bei amazon.de

Warndreieck, nach den aktuellen EU-Vorschriften

 
kombiset


Set: KFZ-Verbandkasten+Warnweste+Warndreieck - hier bei amazon.de

TRIO Kombitasche rot: Erste Hilfe nach DIN 13164 + Warndreieck ECE + Warnweste EN 471  

   

Weitere Mittel zur Ersten Hilfe (DGUV Regel 100-001, 4.7.2)

erste-hilfe-material

Neben dem Erste-Hilfe-Material können aufgrund der Entscheidung des Betriebsarztes weitere Mittel zur Ersten Hilfe notwendig sein. Bei betriebsspezifischen Gefahren, z. B. im Hinblick auf das Einwirken von Gefahrstoffen, können auf die Entscheidung des Betriebsarztes hin Arzneimittel, wie Antidote (Gegengifte), und weitere medizinische Geräte, wie Sauerstoffgeräte, Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED), zu den Mitteln zur Ersten Hilfe gehören.

Die Aufbewahrung muss gesondert erfolgen und der Zugriff auf die Antidote muss auf die Personen beschränkt sein, die damit im Notfall umgehen müssen und dürfen. Arzneimittel dürfen ausschließlich vom Arzt verordnet werden. Arzneimittel, die nicht für die Erste-Hilfe-Leistung notwendig sind, z.B. Kopfschmerztabletten, gehören nicht zum Erste-Hilfe-Material und damit auch nicht in den Verbandkasten.

 
Benötigt mein Betrieb einen Erste-Hilfe-Raum?
erste_hilfe_raum Die Antwort findest du in (DGUV Regel 100-001, 4.7.4):

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens ein mit Rettungstransportmitteln leicht erreichbarer Sanitätsraum, Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung

1. in einer Betriebsstätte mit mehr als 1000 dort beschäftigten Versicherten,
2. in einer Betriebsstätte mit 1000 oder weniger, aber mehr als 100 dort beschäftigten Versicherten, wenn deren Art und das Unfallgeschehen nach Art, Schwere und Zahl der Unfälle einen gesonderten Raum für die Erste Hilfe erfordern,
3. auf einer Baustelle mit mehrals 50 dort beschäftigten Versicherten vorhanden ist. Nummer 3 gilt auch, wenn der Unternehmer zur Erbringung einer Bauleistung aus einem von ihm übernommenen Auftrag Arbeiten an andere Unternehmer vergeben hat und insgesamt mehr als 50 Versicherte gleichzeitig tätig werden.

Gestaltung und Ausstattung der Erste-Hilfe-Räume

Hinweise zu der Ausstattung und der baulichen Anforderung von Erste-Hilfe-Räumen und vergleichbaren Einrichtungen enthält die Arbeitsstättenregel ASR A 4.3 „Erste- Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“.