Alle Betriebe und Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl Ersthelfer aus- und fortzubilden. Wähle hier deine Kategorie:
Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:
Neue betriebliche Ersthelfer (oder wenn die letzte Ausbildung/Fortbildung zu lange her ist) benötigen zunächst die Ausbildung in Erster Hilfe (DGUV Vorschrift 1, §26, 2), um als Ersthelfer eingesetzt werden zu dürfen.
Bestehende betriebliche Ersthelfer benötigen innerhalb von 2 Jahren (nach der Ausbildung oder der letzten Fortbildung) einen 1-tägigen Auffrischungs-Kurs, damit die Befähigung zum betrieblichen Ersthelfer nicht verfällt (DGUV Vorschrift 1, §26, 3). Die Auffrischung wird auch "Erste-Hilfe-Fortbildung" oder auch "Erste Hilfe Training" genannt.
Die Aus- und Fortbildungen sind nur gültig, wenn sie bei einer ermächtigten Stelle der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) besucht wurden. PRIMEROS ist bereits seit 2005 ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Bei PRIMEROS erwartet Sie Qualität: Die Schulungen werden in regelmäßigen Abständen überwacht. Lesen Sie hier, was die DGUV über PRIMEROS-Kurse schreibt.
Das heißt für Dich:
PRIMEROS ist Deutschlandweit tätig. Das bedeutet:
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Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:
Um betrieblicher Ersthelfer zu werden, benötigst Du zunächst die Ausbildung in Erster Hilfe. Wenn Du die Ausbildung besucht hast, kannst Du als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden.
Diese Ausbildung gilt nur 2 Jahre. Das Erste-Hilfe-Wissen gerät langsam in Vergessenheit, und die Richtlinien ändern sich regelmäßig. Deswegen ist jeweils alle 2 Jahre eine Auffrischung gesetzlich vorgeschrieben.
Achtung: Solltest Du die 2-Jahres Frist für die Auffrischung verpassen, darfst du nicht mehr als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden!
PRIMEROS ist Deutschlandweit als ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften tätig:
Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:
Um betrieblicher Ersthelfer zu werden, ist zunächst die Ausbildung in Erster Hilfe nötig. Wer sie absolviert hat, kann als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden.
Diese Ausbildung gilt nur 2 Jahre. Das Erste-Hilfe-Wissen gerät langsam in Vergessenheit, und die Richtlinien ändern sich regelmäßig. Deswegen ist für deine Ersthelfer jeweils alle 2 Jahre eine Auffrischung gesetzlich vorgeschrieben.
Achtung: Sollte ein Ersthelfer die 2-Jahres Frist für die Auffrischung verpassen, zählt er nicht mehr als betrieblicher Ersthelfer. Er muss zunächst die Ausbildung erneut absolvieren, und darf dann erst wieder als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden.
PRIMEROS ist Deutschlandweit als ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften tätig: