Größere Unternehmen benötigen neben einer ausreichenden Anzahl von Ersthelfern zusätzlich noch höher qualifizierte Kräfte: die Betriebssanitäter.
Betriebssanitäter beherrschen nicht nur die grundlegenden Erste-Hilfe-Maßnahmen, sondern erlernen auch den Einsatz und die Verwendung von Geräten, z.B. Beatmungsbeutel, Sekretabsaugpumpe und Sauerstoffbehandlungsgerät. Sie assistieren dem Betriebsarzt, und führen - je nach Betrieb - noch weitere Aufgaben aus, z.B. die Ausstattung und Wartung des Sanitätsraumes.
Je nach Gefährdungslage und Mitarbeiteranzahl benötigen Betriebe und Unternehmen einen oder mehrere Betriebssanitäter.
Die Ausbildung zum Betriebssanitäter besteht aus 2 Modulen, die von der DGUV folgendermaßen strukturiert sind:
1. Betriebssanitäter Grundlehrgang, 63 Unterrichtseinheiten (8 Tage)
2. Betriebssanitäter Aufbaulehrgang, 32 Unterrichtseinheiten, (4 Tage)
Anschließend ist spätestens alle 3 Jahre eine Fortbildung im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben.
Diese Schulungen müssen bei einer von der DGUV hierzu ermächtigten Stellen durchlaufen werden. PRIMEROS ist eine dieser anerkannten Stellen.
PRIMEROS führt regelmäßig Betriebssanitäter-Ausbildungen bundesweit in verschiedenen Städten durch, zu denen sich angehende Betriebssanitäter hier anmelden können. Alternativ besteht die Möglichkeit einen Inhousekurs durchzuführen - der Ausbilder kommt dann zu Dir ins Haus.
Betriebssanitäter Inhouseschulung anfragen:
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Generell sind Betriebssanitäter notwendig und vorgeschrieben, wenn in einem Betrieb regelmäßig mehr als 250 Versicherte anwesend sind, und Häufigkeit, Art und Schwere der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern (§ 27, (1), 2 DGUV Vorschrift 1). Grundlage für die Beurteilung ist die Unfallstatistik und die vorausschauende Gefährdungsbeurteilung.
Mindestens ein Betriebssanitäter muss in Betriebsstätten zur Verfügung stehen, in denen in der Regel mehr als 1500 Versicherte anwesend sind. Mit einzubeziehen sind hierbei alle Versicherten, also auch die Mitarbeiter in der Verwaltung (§ 27, (1), 1 DGUV Vorschrift 1).
Mindestens ein Betriebssanitäter hat auch dann zur Verfügung zu stehen, wenn auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind (§ 27, (1), 3 DGUV Vorschrift 1). Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer zur Erbringung einer Bauleistung Arbeiten an andere Unternehmer (Subunternehmer) vergibt, und damit insgesamt mehr als 100 Versicherte gleichzeitig tätig werden.
Grundsätzlich hat der Unternehmer bei der Bemessung der Zahl der Betriebssanitäter Schichtbetrieb, Abwesenheits- Krankheits- und Urlaubsvertretungen zu berücksichtigen.
Wichtig: Selbst, wenn von Deiner BG oder UK nur ein Betriebssanitäter nach DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben ist, benötigt Dein Betrieb mindestens 3 als Betriebssanitäter ausgebildete Mitarbeiter. Nur so kannst Du gewährleisten, dass immer mindestens ein Betriebssanitäter vor Ort ist und im Bedarfsfall zur Verfügung steht.
Selbstverständlich. Unabhängig von der Teilnehmeranzahl kannst Du Deinen Kurs auch einzeln buchen (Inhouse-Seminar). Die Vorteile liegen auf der Hand:
Hier forderst Du Dein individuelles Angebot für Deine Gruppe an ...